Rechtliche Vorsorge als „Pflichtabdeckung“

Zertifikat_Vorsorgeberater_Steinbeis
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Die beste Absicherung ist wertlos, wenn für einen entstandenen Schaden das zu erstattende Geld nicht wie gewünscht verwendet werden kann. Wir denken weiter uns stellen sicher, dass Ihre gewünschten Kapitalflüsse da ankommen, wo sie gewollt sind.

Die rechtliche Vorsorge ist als „Pflichtabdeckung“ vor Allem anderen zu regeln. Nur dann ist sichergestellt, dass Kapitalflüsse auch wie gewünscht fließen und verwendet werden können. Fehlende Vollmachten haben Auswirkungen auf Auszahlungen von Versicherungsleistungen oder Kapitalanlagen.

Ohne Vorsorgevollmacht verliert man seine Selbstbestimmung! Welche Folgen fehlende rechtliche Vorsorge im privaten Bereich haben kann, zeigt ein Beitrag der Sendung "Brisant" aus der ARD.

Privat, gewerblich und für Kinder sind unterschiedliche Vollmachten erforderlich.

Sie wollen mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 0821 4504852-0 oder info@inovega.de

Ohne Unternehmervollmacht droht der Firma Insolvenz!

Im Falle eines möglichen Ausfalls des Unternehmers bleibt eine Firma nur dann handlungsfähig, wenn die rechtliche Vorsorge geregelt ist.

Wenn dies nicht im Sinne des Unternehmers schriftlich niedergeschrieben ist, bleibt der Betrieb handlungsunfähig. Nicht nur, dass Löhne gezahlt und Rechnungen beglichen werden können, ist dann von Bedeutung.

Im schlimmsten Fall droht ohne Unternehmervollmacht der Firma sogar Insolvenz!

>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

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