Arbeitskraft absichern

Arbeitskraft absichern
Arbeitskraft absichern

Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente berufsunfähig zu werden liegt je nach Altersgruppe und Geschlecht zwischen 29 und 43 Prozent. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Gründe, Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates und Krebs (Quelle: Statista).

Von gesetzlicher Seite gibt es hier keine bzw. nur marginale Absicherung. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung dieser existentiellen Absicherung von vielen Jahren in die Eigenverantwortung der Bürger gelegt.

Verbraucherschützer und Experten verdeutlichen immer wieder, dass die Arbeitskraftabsicherung die wichtigste Absicherung ist. Ihre Arbeitskraft ist schließlich die finanzielle Grundlage Ihres gesamten Lebens.

Unsere Expertise gehört auch seit weit über 20 Jahren der Personenversicherung an. Zählen Sie auf kompetentes Fachwissen.

Gerade aus den vorgenannten Gründen ist es umso wichtiger, dass Ihrem Einkommensschutzbrief ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Denn diese Absicherung stellt Ihren Wohlstand sicher.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) als Arbeitskraftabsicherung ist geläufig. Jedoch gibt es ein ganzes Potpourri an alternativen Absicherungsarten. Wir führen Sie durch den Dschungel der kaum überschaubaren Angebote. Damit Sie die Absicherung erhalten, die Sie sich wünschen.

Was eine wirklich umfangreiche Arbeitskraftabsicherung braucht, sind Deckungserweiterungen, wie z. B.:

  1. Definition der zumutbaren Einkommensminderung bei Umorganisation
  2. Kostenübernahme bei geforderten Untersuchungen
  3. Lösungen für kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten

>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

Wie bei kaum einer anderen Versicherung ist hier wichtig:

  1. Die Art der Absicherung genau zu durchleuchten, und
  2. Die dem Angebot zugrunde liegenden Bedingungen genau zu analysieren.

Verlassen Sie sich ausschließlich auf die vertraglichen Grundlagen, die einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) oder anderen Arbeitskraftabsicherung zugrunde liegen, also den Versicherungsbedingungen. Alles mündlich zugesicherte oder andere Zusagen sind oft nicht haltbar oder nachzuweisen. Nur auf vertraglich fixierte Leistungszusagen haben Sie Anspruch.

Wir arbeiten auch hier ausschließlich mit transparenten Bedingungsvergleichen, welche versteckte Fallstricke aufdecken.

>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

Sie wollen mehr über dieses aktuelle Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie mich über info@inovega.de, 0821 450 48 52-0 oder einfach über das Kontaktformular.

Thank You! Your message has been sent. Something went wrong, please try again later. Please enter a correct Captcha answer.