Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Staatliche Subventionen und auch gesetzliche Vorgaben, die unter anderem im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verankert sind, fördern dies zusätzlich.

Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die bAV sehr attraktiv. Sowohl für den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer.

Nach gesetzlicher Grundlage müssen Sie auch eine bAV anbieten, wenn ein Arbeitnehmer diese wünscht. Jedoch haben Sie das Zepter in der Hand, wenn es um die Durchführung geht. Sie allein bestimmen und können vorgeben, bei wem oder mit wem, welcher Durchführungsweg der fünf möglichen angewandt wird.

Wenn ein neuer Mitarbeiter ins Unternehmen kommt, der eine bAV mitbringt, und diese bei Ihnen fortführen möchte, ist Acht geboten! Denn Sie treten mit allen Rechten und Pflichten in die vorhandene arbeitsrechtliche Zusage ein! Diese ist oft gar nicht bekannt. Deshalb schleicht sich oftmals eine ungewollte Vielfalt an Zusageformen der bAV in die Unternehmen ein.

Um dies zu umgehen ist eine fundierte Prüfung der vorhandenen bAV erforderlich!

Sie wollen mehr über dieses aktuelle Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns über info@inovega.de, 0821 450 48 52-0 oder einfach über das Kontaktformular.

>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

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