Krankheits- und Unfallvorsorge

„Ein gesunder Mensch hat 1.000 Wüsche, ein kranker nur einen“ sagt ein Weisheit.

Deshalb ist für die Krankheits- oder Unfallvorsorge eine bestmögliche Krankenzusatz- oder Krankenvollversicherung von ausschlaggebender Bedeutung.
Nur eine hohe Qualität der Krankenversicherung mit umfangreichen Leistungen stellen sicher, dass Sie die beste medizinische Versorgung genießen, und Ihre Gesundheit baldmöglichst wieder hergestellt werden kann.

Hier unterstützen wir Sie mit unserer Expertise, damit Sie sich auf eine nachhaltig gute Krankenversicherung verlassen können.

Versicherer unabhängig und Transparenz in der Beratung ist oberste Prämisse für uns. Und nicht das Vorstellen von Hochglanzprospekten der Versicherer, die ihre Tarife ins rechte Licht zu rücken wissen. Nur durch transparente Vergleiche können entscheidungsrelevante Leistungsunterschiede verglichen werden. Damit Sie erkennen können, inwieweit sich ein vorgestellter Tarif vom übrigen Markt abhebt.

Was eine wirklich umfangreiche Krankenversicherung braucht, sind Leistungen, wie z. B.:

  1. Keine Begrenzung auf den Höchstsatz der Gebührenordnung
  2. Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf Selbstbeteiligung (SB) oder Beitragsrückerstattung (BRE) angerechnet
  3. Kein vorgegebenes Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilbehandlungen


>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

 

Unfallvorsorge

Allein im Straßenverkehr sind im Jahr 2018 in Deutschland pro Tag 9 Menschen ums Leben gekommen, weitere 1.085 wurden verletzt (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.)

Eine private Unfallversicherung leistet 365 Tage, rund um die Uhr. Also in jedem Fall unabhängig von anderen Absicherungen, wie z. B. Berufsgenossenschaft.

Damit lindert eine Unfallversicherung zumindest finanziellen Schaden.

Transparente Vergleiche decken auf, wie groß die Unterschiede angeblicher „Premium-Tarife“ sind.

Verlassen Sie sich ausschließlich auf die vertraglichen Grundlagen, die einer Unfallversicherung zugrunde liegen, also den Versicherungsbedingungen. Alles mündlich zugesicherte oder andere Zusagen sind oft nicht haltbar oder nachzuweisen. Nur auf vertraglich fixierte Leistungszusagen haben Sie Anspruch.

>> Hier können Sie unsere Informationsbroschüre herunterladen!

Sie wollen mehr über dieses aktuelle Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie mich über info@inovega.de, 0821 450 48 52-0 oder einfach über das Kontaktformular.

Thank You! Your message has been sent. Something went wrong, please try again later. Please enter a correct Captcha answer.

{youtube}https://www.youtube.com/watch?v=2oK3u77-tBM&list=PLn0rqRbw25OIxxbL5hiW87cDGWk5m0nny&index=4&t=0s{/youtube}