Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Oft entscheidet leider, ob sich die Gegenpartei bei einer Auseinandersetzung auf eine Rechtsschutzversicherung stützen kann. Denn Honorare für Rechtsbeistand bemessen sich bei einer Auseinandersetzung am sog. Streitwert.

Und diese nehmen oft empfindlich hohe Summen an, nach denen u. a. Rechtsanwälte Ihre Honorare in Rechnung stellen. Wer hier aus einer Rechtsschutzversicherung finanzielle Sicherheit genießt, geht gelassen an Auseinandersetzungen. Weil er sich auf fachkundige Unterstützung verlassen kann, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.

Was eine wirklich umfangreiche Rechtsschutz-Versicherung (RS-V) braucht, sind Deckungserweiterungen, wie z. B.:

  1. Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (AGG)
  2. Mitversicherung aller gewerblich gemieteten/selbstgenutzen Gebäude und Grundstücke
  3. Echter Vertragsrechtsschutz

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